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BSG, 03.07.2014 - B 6 KA 13/14 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 160 Abs 2 Nr 2 SGG
Sozialgerichtliches Verfahren - Vorliegen einer Divergenz iS des § 160 Abs 2 Nr 2 SGG - JLaw (App) | www.prinz.law
Verfahrensgang
- SG Hannover, 16.12.2010 - S 61 KA 426/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 3 KA 8/11
- BSG, 03.07.2014 - B 6 KA 13/14 B
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 62/04 R
Keine Kostenerstattung der Rechtsverteidigung eines (Zahn-) Arztes als Konkurrent …
Auszug aus BSG, 03.07.2014 - B 6 KA 13/14 B
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen ist nicht veranlasst, weil sie keinen Antrag gestellt haben (§ 162 Abs. 3 VwGO; vgl BSGE 96, 257 = SozR 4-1300 § 63 Nr. 3, RdNr 16) . - BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 131/98 B
Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BSG, 03.07.2014 - B 6 KA 13/14 B
Für die Zulassung einer Revision wegen einer Rechtsprechungsabweichung ist Voraussetzung, dass Rechtssätze aus dem LSG-Urteil und aus einer höchstrichterlichen Entscheidung miteinander unvereinbar sind und das Berufungsurteil auf dieser Divergenz beruht (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 26 S 44) .
- LSG Sachsen, 24.02.2020 - L 9 KR 662/17 Das SG weicht daher nur dann von einer höhergerichtlichen Entscheidung ab, wenn es seinerseits einen abstrakten Rechtssatz aufstellt und seinem Urteil tragend zugrunde legt, der einem zum selben Gegenstand gemachten und fortbestehenden abstrakten Rechtssatz eines der in § 144 Abs. 2 Nr. 2 SGG genannten Gerichte entgegensteht (vgl. BSG, Beschluss vom 3. Juli 2014 - B 6 KA 13/14 B - juris Rn. 4).